Volksdiskussion: Rechtsprovokation; Entwurf der revidierten Gemeindeordnung
Der Gemeinderat Rehetobel hat den überarbeiteten Entwurf der Gemeindeordnung genehmigt. Gemäss Art. 18 der aktuellen Gemeindeordnung hat der Gemeinderat die Mitwirkungsfrist für den
Entwurf der revidierten Gemeindeordnung
vom 04. Mai 2026 bis 04. Juni 2026 festgelegt.
Der Entwurf der revidierten Gemeindeordnung kann während dieser Frist auf der Webseite www.rehetobel.ch eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung Rehetobel bezogen werden.
Die schriftliche Vernehmlassung dazu ist bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist am 04. Juni 2026 bei der Gemeindeverwaltung Rehetobel, St. Gallerstrasse 9, 9038 Rehetobel einzureichen.
14. April 2026
Gemeinderat Rehetobel
Monika Graf, Gemeindeschreiberin
Zugehörige Objekte
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| Entwurf revidierte Gemeindeordnung (PDF, 359 kB) | Download | 0 | Entwurf revidierte Gemeindeordnung |