Unterstellung der Jahresrechnung 2025 unter das fakultative Referendum
Fakultatives Referendum
Jahresrechnung 2025
Nach Art. 5 und Art. 20 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 14. April 2026 die Jahresrechnung 2025 genehmigt und für die Unterstellung unter das fakultative Referendum verabschiedet.
Das fakultative Referendum dauert vom 1. Mai bis 30. Mai 2026.
Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 50 Stimmberechtigte dies innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen.
Die Jahresrechnung 2025 in Kurzfassung ist dem Gmäändsblatt April 2026 beigelegt. Weitere Exemplare und die detaillierte Jahresrechnung können bei der Gemeindekanzlei Rehetobel bestellt werden. Sämtliche Unterlagen sind auch unter www.rehetobel.ch abrufbar.
Gemeinderat Rehetobel
Monika Graf, Gemeindeschreiberin
Zugehörige Objekte
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| Rehetobel Jahresrechnung 2025 (PDF, 1.67 MB) | Download | 0 | Rehetobel Jahresrechnung 2025 |
| Jahresrechnung 2025, Kurzfassung (Beilage Gmäändsblatt) (PDF, 240 kB) | Download | 1 | Jahresrechnung 2025, Kurzfassung (Beilage Gmäändsblatt) |