Fakultatives Referendum Jahresrechnung 2025
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2025 am 3. März 2026 genehmigt und unterstellt diese gemäss Art. 8 lit. d der Gemeindeordnung wie folgt dem fakultativen Referendum:
| Gegenstand: | Jahresrechnung 2025 |
| Referendumsfrist: | 24. April 2026 bis 13. Mai 2026 |
| Öffentliche Auflage: |
Gemeindeverwaltung Walzenhausen, Gemeindekanzlei, 3. Stock, sowie Website Amtsblatt AR (www.amtsblatt.ar.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Weitere Informationen und Unterlagen können der Website der Gemeinde Walzenhausen (www.walzenhausen.ch > Verwaltung > Dienstleistungen > Jahresrechnung / Voranschlag / Aufgaben- und Finanzplan > Rechnung 2025) entnommen werden. |
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Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: |
30 gültige Unterschriften |
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Walzenhausen, Dorf 84, 9428 Walzenhausen, einzureichen.
Walzenhausen, April 2026
GEMEINDERAT WALZENHAUSEN