Mitwirkung: Überbauungsplan Rheinburg

25. September 2026

Die Rehaklinik Walzenhausen wird von der Klinikgruppe Valens betrieben. Veränderte Anforderungen an den Klinikbetrieb erfordern umfassende Anpassungen der Infrastruktur, welche innerhalb des heutigen Sondernutzungsplans nicht mehr realisierbar sind. Die Entwicklungsstrategie sieht im Kern vor, dass der heutige Betrieb auf dem Areal «Rheinburg» zusammengefasst, die Bettenanzahl zur Sicherung eines wirtschaftlichen Betriebs massvoll erhöht und die Betriebsflächen und -abläufe den heutigen Bedürfnissen angepasst werden.

Das durchgeführte qualifizierte Verfahren mit ausgewiesenen Fachpersonen ermöglichte es, verschiedene räumliche und bauliche Entwicklungsmöglichkeiten zu evaluieren. Daraus entstanden ist ein Richtprojekt, welches als Grundlage für den neuen Überbauungsplan dient. Dieser sieht im Wesentlichen auf der Nord- und Südseite des historischen Hauptgebäudes Ergänzungsbauten vor. Zudem soll die Verwaltung in einem neuen Gebäude im Bereich der heutigen Tiefgaragenzufahrt untergebracht werden. Teile des Klinikparks sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das Klinikareal befindet sich innerhalb der Ortsbildschutzzone, das Gebäude ist Teil des geschützten Ensembles am Kirchplatz. Der Überbauungsplan stellt sicher, dass die räumliche Entwicklung die hohen Schutzanforderungen erfüllt.

Der Überbauungsplan wurde im Frühjahr 2025 der kantonalen Vorprüfung unterbreitet. Mit den Erkenntnissen aus der ersten Vorprüfung wurde das Vorhaben weiter geschärft und schliesslich nach den Sommerferien 2026 zur zweiten Vorprüfung beim zuständigen kantonalen Amt eingereicht. Parallel dazu unterstellt der Gemeinderat Walzenhausen den Überbauungsplan Rheinburg gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) i. V. m. Art. 6 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) und Art. 5 des Baureglements der Gemeinde Walzenhausen wie folgt der öffentlichen Mitwirkung:

 

Gegenstand: Überbauungsplan Rheinburg
Mitwirkungsfrist: 26. September 2026 bis 26. Oktober 2026 (30 Tage)
Auflage:

Gemeindeverwaltung Walzenhausen, Gemeindekanzlei, 3. Stock, sowie Website Amtsblatt AR (www.amtsblatt.ar.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Weitere Informationen und Unterlagen können der Website der Gemeinde Walzenhausen (www.walzenhausen.ch) entnommen werden.

                                             

Stellungnahmen sind vor Ablauf der Mitwirkungsfrist der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@walzenhausen.ar.ch) einzureichen.

 

Walzenhausen, 25. September 2026

GEMEINDERAT WALZENHAUSEN