Kein 2. Wahlgang für Mitglieder des Gemeinderates
Im ersten Wahlgang vom 12. April 2026 konnte nur einer von zwei vakanten Sitzen besetzt werden.
Bis Mittwoch, 15. April 2026, 24.00 Uhr sind keine Kandidaturen für einen zweiten Wahlgang eingereicht worden. Somit bleibt ein Sitz im Gemeinderat vakant und der zweite Wahlgang vom Sonntag, 10. Mai 2026 entfällt.
Zugehörige Objekte
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| Amtliche Veröffentlichung GR; kein 2. Wahlgang (PDF, 122 kB) | Download | 0 | Amtliche Veröffentlichung GR; kein 2. Wahlgang |